Bootsabmeldungen für 2019

Bootsabmeldungen für die privatrechtliche Benutzungserlaubnis zum Befahren der Ratzeburger Seen für das Jahr 2019 sind bis spätestens 15. März 2019 schriftlich an den Vorstand zu melden. Nur dann kann beim Kreis Herzogtum Lauenburg eine fristgemäße Abmeldung erfolgen.

Abmeldungen die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden und die Benutzungsgebühr für das Jahr 2019 wird dann fällig.

Bootsanmeldungen bitte ebenfalls schriftlich mit dem entsprechenden Antrag (siehe Homepage) und dem Sportbootführerschein an den Vorstand senden.

Eine schöne Saison wünscht Euer Vorstand.