neue Corona Verordnung. Gültig 29.06. bis 09.08.2020

Liebe SVW’erinnen und SVW’er,

die Landesregierung hat eine neue Corona Verordnung erlassen. Der Landessportverband Schleswig-Holstein hat die für uns relevanten Änderungen zusammengestellt, die wir Euch nachstehend zur Kenntnis geben. Ebenso die Links zur kompletten Verordnung.

Trotz aller Erleichterungen bitten wir auf die Abstands- und Hygienemaßnahmen zu achten. Wir sind der Meinung, dass wir lieber vorsichtiger als nachsichtiger sind. Lasst uns alle froh sein, dass wir unseren Sport ausüben und unsere Freizeitangebote nutzen können.  In diesem Sinne: passt auf Euch auf und bleibt gesund!

 

An die

Mitglieder des Beirates im

Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV)

sowie die im LSV organisierten Sportvereine

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 26. Juni 2020 eine neue Corona-Verordnung beschlossen und veröffentlicht. Diese gilt ab Montag, dem 29. Juni 2020 bis zum Sonntag, dem 9. August 2020.

Die Fassung von § 11 (Sport) enthält keine markante Änderung.

Der Begriff „gemeinsamer privater Zweck“ wird in der Begründung zu § 2 klarstellend erläutert. Hier ein Auszug des Wortlautes. Den kompletten Teil entnehmen Sie bitte der Begründung der neuen Landesverordnung.

Mit dem Begriff „zu einem gemeinsamen privaten Zweck“ wird klargestellt, dass sich die Personen bewusst entscheiden, als Gruppe etwas gemeinsam zu unternehmen. Häufig kennen sich die Personen persönlich, notwendig ist das jedoch nicht. Auch muss die Gruppe nicht von vorne herein feststehen, es können auch später bewusst und im Einvernehmen mit den bisherigen Mitgliedern der Gruppe neue Personen dazu stoßen, sofern die Personenzahl nicht 10 übersteigt. Dies gilt beispielsweise für gemeinsames – auch vereinsgebundenes – Sporttreiben oder gemeinsame Gaststättenbesuche. Eine Zusammenkunft zu einem gemeinsamen privaten Zweck ist hingegen zu verneinen, wenn beispielsweise ein Gastwirt einer Gruppe von 6 Personen, ihnen unbekannte weitere 4 Personen an den Tisch setzen möchte, da der Verordnungsgeber nicht das Abstandsgebot generell für alle Zusammenkünfte von 10 Personen aufgehoben hat. Die Gruppengröße ist zudem laut Verordnung auf 10 Personen begrenzt. Es ist nicht zulässig, durch immer wieder neue Zusammensetzung der Gruppe den sonst vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern zu unterschreiten. Beispielsweise ist es nicht erlaubt, bei einer Veranstaltung von 50 Personen jeweils 5 Gruppen à 10 Teilnehmer zu bilden, die sich untereinander jedoch mischen und den Mindestabstand unterschreiten, und nur zwischen den 10-er Gruppen den Abstand von 1,5 Metern zu wahren.

Die Gesamtverordnung des Landes Schleswig-Holstein finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200626_Landesverordnung_Corona.html

 Hier finden Sie auch die aktuellen FAQs der Landesregierung zur neuen Verordnung.

 Die Pressemitteilung der Landesregierung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200626_corona_vo_neu.html

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Corona-Sonderseite des Landessportverbandes unter www.lsv-sh.de.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jakob Tiessen

Präsident des Landessportverbandes

Schleswig-Holstein