Neue Vorschriften zur Bekämpfung der Corona Pandemie

Liebe SVWer*innen,

ab 02.11.2020 gelten neue Corona Schutz Vorschriften. Wir haben unsere Segelsaison ja zum Glück gesund überstanden und befinden uns jetzt fast in Winterruhe.

Die Monatsversammlung am 04.11. haben wir ja schon abgesagt und auch die Grogregatta am 07.11.2020 findet nicht statt. Wie es im Dezember weiter geht, werden wir in den nächsten Wochen sehen.

Die neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Corona Pandemie liegen uns jetzt vor. Den Link dazu findet Ihr unter https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201101_corona_bekaempfungsVO.html

Ergänzend zu den allgemein gültigen Vorschriften haben wir das Hygienekonzept für den SVW aktualisiert.

Hygienekonzept des Segler-Verein Wakenitz, Lübeck (SVW)

Gelände Lübeck, Schäferstraße 16, und Groß Sarau, Schanzenberg 20

Basierend auf der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2. Verkündet am 1. November 2020, in Kraft ab 2. November 2020

Der Vorstand des SVW ist für die Vorhaltung und Sicherung der hygienischen Voraussetzungen verantwortlich. Sämtliche Mitglieder und Gäste auf dem Gelände sind daher verpflichtet, sich an die allgemeinen und speziellen Hygiene-, Abstands- und Kontaktregeln zu halten.

Der Vorstand und seine beauftragten Personen / Funktionäre  überwachen die festgelegten Maßnahmen und führen die notwendigen Hygienebelehrungen durch.

Allgemeine Hygieneregeln:

  • Halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein. (kein Händeschütteln, keine Umarmungen).
  • Abstand an Land und auf den Brücken min. 1,50 Meter. Nehmen Sie auf andere Rücksicht. Unterlassen Sie Ansammlung von mehreren Personen.
  • Tragen Sie ggfls. einen Mund-Nasen Schutz
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände, nutzen Sie am besten Einmalhandtücher.

Betreten des Vereinsgeländes und Brücken:

  • Personen mit typischen Corona Krankheitssymptomen und deren Begleitpersonen, sowie Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten, dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Sollte sich eine infizierte Person auf dem Vereinsgelände aufgehalten habe, muss geprüft werden, ob ggfls. das gesamte Gelände gesperrt werden muss.
  • Der Zutritt des Geländes ist nur für Mitglieder des Segler-Verein Wakenitz e.V. Lübeck gestattet. Gemäß der allgemein gültigen Vorschriften dürfen sich im Öffentlichen Raum – dazu erklären wir auch die Flächen des SVW – Personen aus zwei Haushalten und maximal zehn Personen treffen.
  • Die Sanitärräume am Schanzenberg sind bis auf weiteres über die Wintersaison geschlossen.
  • Das  Betreten der Brücken ist nur Mitgliedern gestattet. Achten Sie hier besonders auf die Abstandsregeln von min. 1,50 Metern. Ggfls. ist vor der Brücke zu warten bis diese wieder frei ist. Zur Sicherheit empfehlen wir Mund- Nasen-Schutz.
  • Auf dem weitläufigen Gelände ist auch auf gegenseitige Rücksicht und Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.

Für den Vorstand des Segler-Verein Wakenitz e.V.                                    Stand: 01.11.2020

Thorsten Schäfer