Nach einem Gespräch mit dem Rechtsamt der Hansestadt Lübeck gilt für Lübeck ein allgemeines Aufenthaltsverbot auf dem Vereinsgelände mit folgenden Ausnahmen:

  • Mitglieder von Wassersportvereinen dürfen bei unabdingbaren Notwendigkeiten zu Ihrem Schiff, um wichtigen Sachen zu holen oder die allgemeine Sicherheit auf dem Vereinsgelände sicher zu stellen.
  • Der Vorstand hat sicherzustellen, dass nicht mehr als 5 Personen auf dem Vereins- Gelände sich befinden.
  • Der Vorstand hat sicherzustellen, dass kein Vereinsmitglied aus anderen Bundesländern das Gelände betritt.
  • Der Vorstand hat sicherzustellen, dass keine Übernachtungen auf den Booten stattfinden.

Das Rechtsamt beauftragte bereits das Ordnungsamt, die Sportvereine zu kontrollieren, damit soll am kommenden Montag begonnen werden.

Haltet die Ohren steif und bleibt gesund

Mit maritimen Grüßen

Ralf Giercke
Vorsitzender Kreisseglerverband Lübeck

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