Liebe SVW’erinnen und SVW’er und liebe Freunde des Segler-Verein Wakenitz,

wie in den vergangenen Monaten informieren wir auch weiterhin, wenn es Änderungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus gibt.

Durch den Landessportverband sind wir heute über die neue Verordnung, gültig ab 20.07.2020 informiert worden. Auszüge daraus sind nachstehend zu lesen, bzw. in der vollständigen Fassung unter den angegebenen Links.

Unter Einhaltung der Abstandsregelungen sind nun auch Veranstaltungen mit Sitzcharakter wie z.B. Versammlungen, in größerem Rahmen erlaubt. Unsere nächste Monatsversammlung findet am 05.08.2020 / 20 Uhr am Schanzenberg draußen statt.

Trotz aller Erleichterungen bitten wir Euch auch weiterhin auf die Abstandsgebote zu achten. Wir werden die Regeln der Anmeldung von Gästen auch weiterhin aufrecht erhalten.

Vielen Dank für Euer Verständnis und das bisher positive Verhalten. Bleibt weiterhin gesund.

Euer Vorstand

An die

Mitglieder des Beirates im

Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV)

sowie die im LSV organisierten Sportvereine

angesichts der weiterhin niedrigen Infektionszahlen hat das Kabinett am 15. Juli 2020 die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus zum 20. Juli 2020 geändert und weitere Anpassungen im Bereich der Veranstaltungen umgesetzt („gelbe Stufe“ des Veranstaltungskonzepts) .

Bei der Zulassung von Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (z.B. Mitgliederversammlungen) gilt nunmehr folgende Regelung:

Für Veranstaltungen mit Sitzungscharakter sind mit bis zu 500 Personen außerhalb geschlossener Räume und mit bis zu 250 Personen innerhalb geschlossener Räume zulässig. Der Veranstalter hat weiterhin das Abstandsgebot zu beachten und die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 zu erheben.

Das Veranstaltungsstufenkonzept des Landes finden Sie als tabellarische Übersicht hier: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-veranstaltungen.

Darüber hinaus werden Anpassungen bei den Regeln für Schwimmbäder vorgenommen, welche insbesondere für sog. Spaßbäder von Bedeutung sind. So wird ein Betrieb nun aller Bereiche/Becken unter der Voraussetzung des Vorhaltens eines Hygienekonzepts ermöglicht. Hier gelten die besonderen Anforderungen an die Hygiene nach § 4 der Landesverordnung. Sofern es das Hygienekonzept ermöglicht, dass mehr als 250 Gäste gleichzeitig im Bad anwesend sein können, hat der Betreiber das Hygienekonzept vor Betriebsaufnahme der zuständigen Behörde, d.h. dem örtlichen Gesundheitsamt, anzuzeigen.

Die Lesefassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (in der ab 20. Juli 2020 geltenden Fassung) finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200715_Landesverordnung_Corona_Lesefassung.html

 Hier finden Sie auch die aktuellen FAQs der Landesregierung zur neuen Verordnung.

 Die Pressemitteilung der Landesregierung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200715_bekaempfung_corona.html

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Corona-Sonderseite des Landessportverbandes unter www.lsv-sh.de.

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