Neue Corona Verordnung bis 31.01.2021

Liebe SVWer*innen,

das neue Jahr hat angefangen, aber das Thema Segeln ist noch in einiger Ferne. Trotzdem möchten wir auf diesem Wege, wie schon so oft in den vergangenen Monaten, auf die neue Corona Bekämpfungsverordnung hinweisen, die wir in Kurzfassung vom Landessportverband erhalten haben. Wir bitten Euch um Kenntnisnahme und Beachtung, denn wir wünschen uns alle, dass wir gesund bleiben und unseren Sport wieder betreiben können. Es ist ja nichts anderes als das, zum dem wir alle in unserem ganzen Umfeld momentan verdammt sind.

Also passt auf Euch und Eure Mitmenschen auf und bleibt gesund!

Die Landesregierung hat am 8. Januar 2021, wie angekündigt, im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen.

Kernpunkt der Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sind die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum: Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig (unabhängig vom Ort des Treffens).

Die Fassung von § 11 (Sport) enthält keine Änderung gegenüber der Verordnung vom 16. Dezember 2020. Die Sportausübung ist gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverordnung weiterhin nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Sportanlagen sind für die Sportausübung weiterhin geschlossen zu halten.

Außerdem sind Veranstaltungen gemäß § 5 weiterhin untersagt. Mögliche Ausnahmen entnehmen Sie bitte direkt dem Paragraphen in der Landesverordnung.

Die Verordnung tritt heute (11. Januar) in Kraft – sie gilt bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021.

Die Verordnung wird im Internet veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.

Bei Fragen erreichen Sie uns weiterhin über corona@lsv-sh.de.