Bootsabmeldungen für 2019
Bootsabmeldungen für die privatrechtliche Benutzungserlaubnis zum Befahren der Ratzeburger Seen für das Jahr 2019 sind bis spätestens 15. März 2019 schriftlich an den Vorstand zu melden. Nur dann kann beim Kreis Herzogtum Lauenburg eine fristgemäße Abmeldung erfolgen. Abmeldungen die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden und die Benutzungsgebühr für das Jahr 2019 wird dann [...]