Liebe SVWer*innen,

die Verordnungen zur Bekämpfung der Corona Pandemie werden regelmäßig aktualisiert und geändert. Basierend auf der neuesten Verordnung haben wir das Hygienekonzept des SVW angepasst. Gerade jetzt, wo der Saisonbeginn vor der Tür steht möchten wir Euch an die Einhaltung der Vorschriften hinweisen. Wir hoffen, dass wir alle gesund bleiben und die Saison 2021 wenigstens so, wie im letzten Jahr verbringen können. Da Kontakte auf den Brücken und beim Slippen und Kranen der Boote nicht auszuschließen sind, haben wir  das Hygienekonzept um eine Maskenpflicht erweitert.

Hygienekonzept des Segler-Verein Wakenitz, Lübeck (SVW)

Gelände Lübeck, Schäferstraße 16, und Groß Sarau, Schanzenberg 20

Basierend auf der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)

Verkündet am 26. März 2021, in Kraft ab 29. März 2021

Der Vorstand des SVW ist für die Vorhaltung und Sicherung der hygienischen Voraussetzungen verantwortlich. Sämtliche Mitglieder und Gäste auf dem Gelände sind daher verpflichtet, sich an die allgemeinen und speziellen Hygiene-, Abstands- und Kontaktregeln zu halten.

Der Vorstand und seine beauftragten Personen / Funktionäre überwachen die festgelegten Maßnahmen und führen die notwendigen Hygienebelehrungen durch.

 

Allgemeine Hygieneregeln:

  • Halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein. (kein Händeschütteln, keine Umarmungen).
  • Abstand an Land und auf den Brücken min. 1,50 Meter. Nehmen Sie auf andere Rücksicht. Unterlassen Sie Ansammlung von mehreren Personen.
  • Tragen Sie ggfls. einen Mund-Nasen Schutz
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände, nutzen Sie am besten Einmalhandtücher.

 

Betreten des Vereinsgeländes und Brücken und Verhalten auf den Vereinsgeländen:

  • Personen mit typischen Corona Krankheitssymptomen und deren Begleitpersonen, sowie Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten, dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Sollte sich eine infizierte Person auf dem Vereinsgelände aufgehalten habe, muss geprüft werden, ob ggfls. das gesamte Gelände gesperrt werden muss.
  • Der Zutritt des Geländes ist nur für Mitglieder des Segler-Verein Wakenitz e.V. Lübeck gestattet. Es gelten die jeweils aktuellen Kontaktbeschränkungen und Begegnungsverbote.
  • Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum und privaten Raum zu privaten Zwecken sind nur wie folgt zulässig (Kontaktbeschränkungen):
  • von Personen eines gemeinsamen Haushaltes unabhängig von der Personenzahl,
  • von Personen nach Nummer 1 und einer weiteren Person,
  • von Personen nach Nummer 1 und Personen eines weiteren Haushalts, wenn insgesamt nicht mehr als fünf Personen teilnehmen
  • Am Schanzenberg steht ausschließlich für Mitglieder des SVW nur das Behinderten WC zur Verfügung, Die ausgehängten Hygiene- und Desinfektionsvorschriften sind zu beachten. Zusätzlich ist ein Handwaschbecken und Desinfektionsmittel neben dem WC montiert.
  • Die Duschen sind zurzeit gesperrt
  • Die Nutzung des WC und die Desinfektion ist zu dokumentieren.
  • Das Betreten der Brücken ist nur Mitgliedern gestattet. Achten Sie hier besonders auf die Abstandsregeln von min. 1,50 Metern. Ggfls. ist vor der Brücke zu warten bis diese wieder frei ist. Es ist ein Mund- Nasen-Schutz zu tragen!
  • Beim Slippen und Kranen ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen!
  • Auf dem weitläufigen Gelände ist auch auf gegenseitige Rücksicht und Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.
  • Gäste von Mitgliedern am Schanzenberg müssen sich registrieren. Dazu stehen Anmeldeformulare zur Verfügung, die am Ende des Besuches in dem dafür vorgesehenen Briefkasten oder beim Vorstand hinterlegt werden müssen. Die Formulare werden nach sechs Wochen vom Vorstand vernichtet.

Die allgemeinen Vorschriften zum Segeln, Kranen, Slippen und Übernachtung auf den Booten finden sich unter folgenden Link: schleswig-holstein.de – Coronavirus – A – Z – Häufig gestellte Fragen (schleswig-holstein.de)

 

Für den Vorstand des Segler-Verein Wakenitz e.V.                                                                             Stand: 06.04.2021

Gez. Thorsten Schäfer

1.Vorsitzender

 

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